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KommunalPLUS Genehmigung

Vorteile im Überblick:

  • Sehr einfache Administration unterschiedlichster Fachverfahren durch völlig gleichartige Berechtigungsverwaltung und Systemeinstellung
  • Sehr kostengünstige Möglichkeit, eine Vielzahl an Verfahren schnell und unkompliziert mit einer elektronischen Verfahrensakte abzuwickeln
  • Zusammenführung von elektronischer Verfahrens- und Papierakte in einem einheitlichen Ablagesystem
  • Flexible und umfangreiche Übergabemöglichkeit der erfassten Daten an beliebige und frei definierbare Word-Vorlagen
  • Einfache und einheitliche Benutzer- und Zugriffsverwaltung

Ein Antrags- oder Genehmigungsverfahren besteht im Prinzip aus den immer gleichen Verfahrensschritten. Neben der Erfassung der wichtigsten Antragsdaten wird der Eingang bestätigt, die Unterlagen und Kriterien geprüft. Evtl. werden externe oder interne Stellen dann noch vor der Entscheidung beteiligt und später die Einhaltung der Auflagen überwacht. Und genau diese Punkte lassen sich nun mit geringem Aufwand für x-beliebige Verfahren schnell und einfach bereitstellen und realisieren.  

 

Grundlage dafür sind die so genannten Verfahrensdefinitionen, die festlegen, welche Daten erfasst, welche Vorlagen erzeugt und welche Arbeitsschritte bereitgestellt werden. Selbstverständlich kann man für das jeweilige Verfahren auch die Berechtigungen und die Ablage im Aktenplan festlegen.  

 

Zusätzliche Datenfelder und Arbeitsschritte lassen sich in der jeweiligen Verfahrensdefinition unkompliziert realisieren. Das gewährleistet eine optimale Anpassung an die örtlichen und länderspezifischen Besonderheiten ohne großen Aufwand.  

 

Selbst die Festlegung von bestimmten Arbeitsabläufen mit Terminüberwachung wurde so gestaltet, dass diese das Handling in der Praxis erleichtern. Folgende Verfahrensdefinitionen stehen bereits zur Verfügung, wobei die Liste nur eine Auswahl der tatsächlichen Möglichkeiten darstellt:

  • Aufstellerlaubnis für Spielgeräte (§ 33 c I GewO)
  • Bewachungserlaubnis (§ 34 a GewO)
  • Erlaubnis für Spiele mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d GewO)
  • Erlaubnis für Spielhalle oder Kasinos (§ 33 i GewO)
  • Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (§ 33 a GewO)
  • Förderantrag Dachbegrünung Gaststättenkonzession (§ 2 GastG)
  • Geeignetheitsbescheinigung (§ 33 c III GewO)
  • Gestattung (§ 12 GastG)
  • Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
  • Kleiner Waffenschein (§ 10 IV WaffG)
  • Maklererlaubnis (§ 34 c)
  • Marktfestsetzung (§ 69 GewO)
  • Personenbeförderungsgenehmigung (§ 2 PBefG)
  • Reisegewerbekarte (§ 55 GewO)
  • Sperrzeitverkürzung (§ 18 GastG)

Die Vielzahl der Einsatzgebiete und die Erweiterungsmöglichkeiten machen dieses Fachverfahren zu einem unverzichtbaren Programm für die öffentliche Verwaltung.  

 

Hier gehts zum Download:

pfeil_re.gif Flyer KommunalPLUS Genehmigung

Ansprechpartner
Frank-Olaf Wilhelm
Diplom-Verwaltungswirt
 

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Kommunale Softwarelösungen

 
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